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AktuellesDas Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz im Überblick
Basis-, Bonus- und Innovationsförderung Solar, Stand: Februar 2009Es gelten unterschiedliche Förderbeträge für Anlagen in Neubauten und für Anlagen in Bestandsbauten. Für Anlagen in Neubauten werden mit Ausnahme der Bonusförderung um 25% reduzierte Fördersätze gewährt. Eine Ausnahme gilt lediglich für Anlagen in Neubauten, für die bereits vor dem 01.01.2009 ein Bauantrag gestellt oder eine Bauanzeige erstattet wurde. Diese Anlagen werden wie Anlagen im Gebäudebestand behandelt. Neuer Steuerbonus für HandwerkerleistungenMieter, Wohnungseigentümer und Eigentümergemeinschaften können den auf 20 % von 6.000 Euro verdoppelten Steuerbonus für Renovierung, Erhaltung und Modernisierung nutzen. Wie bisher auch sind die reinen Arbeitskosten für handwerkliche Tätigkeiten im Bestand begünstigt und bleiben Arbeiten am Neubau außen vor. Neu ist die Verdoppelung der steuerlichen Abzugsmöglichkeit auf jetzt bis zu 1.200 Euro pro Jahr! | ![]() | ![]() |